Erste Hilfe für Betriebe

Ja, laut § 26, DGUV Vorschrift 1 muss bereits ab 2 Versicherten ein Ersthelfer anwesend sein.

Als betrieblicher Ersthelfer gilt jemand, der bei einer speziell dazu ermächtigten Stelle in Erster Hilfe ausgebildet worden ist.

Anschließend ist spätestens alle 2 Jahre eine Fortbildung erforderlich

Bei tarumed.de erhalten Sie die dazu notwendige Aus- und Fortbildung.

Dies ist je nach BG (Berufsgenossenschaft) Zugehörigkeit unterschiedlich geregelt.

In der Regel werden die Kosten für 10% der Mitarbeiter, bei Schichtarbeit für 20%, übernommen.

Manche BGs wie die BG Bau, die BGN oder auch die BG ETEM übernehmen die Kosten für alle Mitarbeiter. Halten Sie dazu am besten Rücksprache mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.

Sowohl die Ausbildung als auch die Fortbildung dauern jeweils 9 UE (á 45 min.)

Für die Unternehmer und für die Teilnehmer entstehen keine Kosten. Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern übernommen.

Beim Ausfüllen des Abrechnungsformulars sind wir Ihnen gerne behilflich.

Über das Kontaktformular können Sie uns Ihre Anfrage unverbindlich zusenden. Anschließend kontaktieren wir Sie und besprechen gerne Ihre weiteren Fragen. Oder sie rufen uns bei Fragen spontan unter 05127 / 969 1404 an. Weitere Kontaktmöglichkeiten haben Sie über unsere Chatfunktion oder per E-Mail über mail@tarumed.de